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Unser Schul-ABC -
ein Eltern-Ratgeber
4. Ausgabe - Stand: August 2010
Liebe Eltern,
eine sehr wichtige
Voraussetzung im Lernprozess Ihres Kindes ist ein vertrauensvolles
Miteinander zwischen Elternhaus und Schule. Die Erziehung der Kinder obliegt
an erster Stelle Ihnen, gleichzeitig hat die Schule einen Erziehungs- und
Lehrauftrag.
Dieses ABC soll
Ihnen eine Hilfe sein, damit Sie möglichst viel von unserer Grundschule
erfahren.
Wir würden uns
freuen, wenn Fragen und Anregungen Ihrerseits in unser Schul – ABC
einfließen und hoffen auf Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Kollegium der Grundschule Drebber
Alarmplan :
Sollte in der Schule ein
Brand ausbrechen, greifen die Maßnahmen, die in unserem Alarmplan aufgeführt
sind. Dazu gehört das richtige Verhalten beim Bemerken eines Brandes bzw.
nach dem Auslösen eines Feueralarms. Die Fluchtwege und die Notausgänge
müssen den Kindern bekannt sein. Der Alarmplan wird in jedem Schuljahr in
den einzelnen Klassen besprochen. Ein regelmäßiger Probealarm ( auch unter
Einbindung der Ortsfeuerwehr ) ist vorgeschrieben und wird für die Kinder
unangekündigt durchgeführt.
Ansprechpartner
:
Erste
Ansprechpartner in unserer Schule sind die Klassenlehrerinnen und
Klassenlehrer (e
Klassenlehrerin/Klassenlehrer
). Wenn
Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich
zunächst vertrauensvoll an diese. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige
Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Zudem haben Sie die
Möglichkeit, mit dem Schulleiter oder mit den Vorsitzenden des
Klassenelternrates und/oder des Schulelternrates (e
Elternvertreter
) Kontakt aufzunehmen.
Ansteckende
Krankheiten :
Sollte Ihr Kind
an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B.
Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps,
Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken
erkranken oder auch Läuse (e
Kopfläuse
)
bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs. vorbeugende
Maßnahmen einleiten zu können. In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst
wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
behandelnden Arztes vorliegt.
Arbeitsgemeinschaften :
In der 3. Klasse bieten wir in einer
Unterrichtsstunde eine Pflicht-AG Stunde an. In dieser Stunde wird die
Klasse geteilt, so dass maximal 10 Kinder an einer AG teilnehmen. Ein
AG-Wechsel innerhalb des Schuljahres erfolgt in der Regel zum Halbjahr.
Arbeitsmaterialien :
Eine wesentliche Voraussetzung für ein
störungsfreies Lernen ist das Vorhandensein aller benötigten
Arbeitsmaterialien. Schauen Sie bitte regelmäßig in den Schultornister Ihres
Kindes und stellen Sie sicher, dass Ersatzbeschaffungen (z. B.: neuer
Tuschkasten, Hefte, Schreibwerkzeuge, Mappen, ... ) rechtzeitig erfolgen.
Aufgabenheft :
Ein wichtiges
„Informationsmittel“ zwischen Schule und Elternhaus stellt das Aufgabenheft
dar. Alle Kinder unserer Schule erhalten am Anfang des Schuljahres und zu
den Halbjahreszeugnissen dieses Heft. Es wird nicht nur zum Aufschreiben der
Hausaufgaben genutzt, sondern bietet sowohl Lehrkräften als auch Eltern die
Möglichkeit, Kurzmitteilungen, die das jeweilige Kind betreffen, zu
übermitteln ( z.B. Entschuldigungen bei Krankheiten ).
Die
Klassenlehrkraft wird Sie regelmäßig auf den Elternabenden über den Einsatz
und die Funktion des Aufgabenheftes informieren.
Aufsicht :
Während der
Hofpausen führt eine Lehrkraft Pausenaufsicht. Die Lehrkraft ist bei
Konflikten Ansprechpartner für die Kinder und versucht gefährliche
Situationen zu entschärfen. Sie redet mit den Kindern und hört ihnen zu.
Bedenken Sie aber bitte: Lehrerinnen und Lehrer können nicht überall sein,
können nicht alles sehen und jeden Streit schlichten!
Nicht jeder
Konflikt erfordert ein Eingreifen der Lehrkräfte. Die Kinder sollten auch
lernen, kleinere Streitereien selbst zu lösen!
Ausflüge
(
e
Klassenfahrten
) :
Ausleihverfahren für Schulbücher
:
In Niedersachsen gibt es keine Lernmittelfreiheit
mehr. An unserer Schule können aber die meisten Lernmittel gegen Zahlung
eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist
freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche
Lernmittel Sie jeweils ausleihen können, wird Ihnen frühzeitig bekannt
gegeben; dabei werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen.
Auf einer Liste werden dann die Ladenpreise und das von unserer Schule für
die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Welche Lernmittel von Ihnen selbst
zu beschaffen sind, ist auf einer weiteren Liste zusammengestellt.
Es besteht nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz die Möglichkeit auf entgeltlose Ausleihe.
Hierzu müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch
Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des
Leistungsträgers nachweisen.
Familien mit 3
oder mehr schulpflichtigen Kindern können die Bücher zu einem Preis von 80 %
des normalen Mietpreises ausleihen.
Die Kinder sind verpflichtet, die ausgeliehenen
Lehrmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten
Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die
Erziehungsberechtigten haben dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu
überwachen. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen.
Wir empfehlen deshalb dringend, alle ausgeliehenen Bücher mit einem Umschlag
zu versehen.
Basteltage :
An zwei Tagen vor dem 1. Advent ändern wir unseren
regulären Unterrichtsablauf, um die Schule vorweihnachtlich zu schmücken.
Beratung :
Es gibt manchmal
Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auf die häusliche
Atmosphäre auswirken oder auch häusliche Probleme, die sich in der Schule
bemerkbar machen.
Sprechen Sie
vertrauensvoll mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes.
Wir stellen auch
Kontakte zu Erziehungsberatungseinrichtungen oder zu dem
schulpsychologischen Beratungsdienst her.
Sie können sich
auch selbst an die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des
Landkreises Diepholz wenden.
Anschrift:
Hindenburgstr. 6, 49356 Diepholz
(Tel.: 05441-4545)
Betreuungsstunden :
Für Kinder der
1. und 2. Klassen wird eine Betreuung angeboten (e
Verlässliche Grundschule).
Schulschluss ist für diese Kinder an jedem Schultag nach der 5. Stunde um
12. 20 Uhr.
Die Anmeldung
für die Betreuung erfolgt für ein Halbjahr. In den Betreuungsstunden werden
Spiel- und Bastelangebote gemacht. Hausaufgaben werden in den
Betreuungsstunden nicht angefertigt.
Beurlaubung :
Wollen Sie Ihr
Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, teilen Sie dieses bitte
rechtzeitig vorher der Klassenlehrkraft mit. Bei längerfristigen
Beurlaubungen z.B. für Mutter-Kind-Kuren müssen Sie sich an die Schulleitung
wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in
Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge)
möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens 1 Woche vor dem
geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen. Auch ein
unvermeidbarer Arzttermin während der Schulzeit bedarf, soweit Sie Ihr Kind
nicht selbst in der Schule abholen, eines schriftlichen Antrags.
Bücherei :
Um die Lesemotivation zu steigern, bieten wir den
Kindern regelmäßig während des Schulvormittags in der Gemeindebücherei die
Möglichkeit, sich Bücher auszuleihen. Jede Klasse hat an einem festgelegten
Tag in der Woche „Büchertausch“.
Buskinder :
Fahrschüler haben
einen Anspruch auf Nutzung des Schulbusses. Im Schuljahr 2010 / 2011 kommen
48 Kinder mit dem Schulbus zur Schule.
Es ist unsere
Verpflichtung in der Schule, aber auch Ihre Aufgabe als
Erziehungsberechtigte, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Bus und an
der Bushaltestelle zu verhalten haben. In der Schule erfolgt eine
regelmäßige Unterweisung. Es gehört zu den besonderen Aufgaben des
Fachbereichs
e
Mobilität,
mit den Kindern das Einsteigen in den Bus und das Aussteigen zu üben.
Außerdem ist mit ihnen das Verhalten in Schulbussen bei besonderen
Vorkommnissen zu besprechen.
Ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkräften und
Busfahrerinnen / Busfahrern ist sinnvoll. Dazu gehört, dass die
aufsichtführende Lehrkraft von Fehlverhalten der Kinder während der
Busfahrt umgehend in Kenntnis gesetzt wird.
Mit der Aufsicht
über die Fahrschüler an der Haltestelle vor der Schule vor Schulbeginn und
nach Schulschluss sind Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiterinnen
betraut.
Computer :
An unserer
Schule werden die Kinder schon früh an den Umgang mit dem Computer
herangeführt. Zum Einen werden in vielen Klassenräumen Computer zur
Ergänzung des Unterrichts genutzt, zum Anderen können wir mit den Kindern im
Computerraum an 11 internetfähigen Rechnern arbeiten. Hier wird in der 3.
Klasse auch eine AG angeboten, in der die Kinder den Umgang mit dem PC lehrgangsmäßig vermittelt bekommen.
Außerdem stehen für die Kinder unserer Schule 2 Notebooks zur Verfügung. Mit
diesen können z. B. während des Unterrichts Internetrecherchen durchgeführt
werden.
Druckschrift :
Der Schreiblehrgang in den ersten Klassen beginnt an
unserer Schule mit der gemischten Druckschrift (große und kleine
Druckbuchstaben) . Als Lehrwerk ist die Tobi-Fibel eingeführt. Eine
ausführliche Erklärung dieses Lehrwerks erfolgt durch die Klassenlehrkraft
auf dem ersten Elternabend.
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Einschulung :
In Niedersachsen
werden die Kinder immer am ersten Samstag nach dem Ende der Sommerferien
eingeschult. An diesem Tag können die Kinder um 9.30 Uhr an einem
Gottesdienst teilnehmen. Gemeinsam mit den Zweitklässlern gehen die
Schulanfänger zur Schule. Hier findet ab 10.30 Uhr eine Einschulungsfeier
statt, ehe die Erstklässler im Anschluss daran ihre „erste Schulstunde“
haben. Der erste Schultag endet gegen 12.00 Uhr.
Für die Kinder
der 2. Klassen und die Kinder, die an der Einschulungsfeier teilnehmen ist
an diesem Samstag Schulpflicht. Eine Mitteilung hierüber erfolgt zum
Ende des vorherigen Schuljahres.
Elternabend (
Elternversammlung) :
Zum ersten Elternabend im ersten
Schuljahr lädt die Klassenlehrkraft ein und leitet die Wahl der
Vertreterinnen/ Vertreter der Klassenelternschaft. Dieses sind die/der
Vorsitzende der Klassenelternschaft, die/der Stellvertreter(in) sowie
Vertreter(innen) für die Klassenkonferenz.
Zu den Aufgaben der/s Vorsitzenden der
Klassenelternschaft gehört laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG § 89(2)
) die regelmäßige Einberufung einer Elternversammlung, wobei in den meisten
Fällen eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft sinnvoll ist.
Elternabende dienen in erster Linie dem
vertrauensvollen Informationsaustausch über die Angelegenheiten, die die
einzelne Klasse betreffen.
Elternbefragung :
Die Bildung und Erziehung Ihrer Kinder
ist unser gemeinsames Anliegen. Eine gute und kontinuierliche Zusammenarbeit
zwischen Elternhaus und Schule ist dafür unbedingt notwendig. Aus diesem
Grund führen wir alle 2 Jahre kurz vor den Sommerferien eine Elternbefragung
durch. Wir möchten allen Eltern die Möglichkeit geben, auf einem Fragebogen
eine Einschätzung unserer schulischen Arbeit zu geben. Die letzte Befragung
erfolgte im Mai 2010. Dabei lag die Elternbeteiligung bei über 90% .
Eine Auswertung der Rückmeldungen finden Sie
hier als PDF-Datei.
Eltern-Info :
Alle
wichtigen Mitteilungen seitens der Schule erhalten Sie in schriftlicher
Form. Die Eltern-Infos werden von den Klassenlehrkräften ausgeteilt und von
den Kindern in die „rote Mappe“ geheftet.
Außerdem werden wichtige Informationen, die Kinder
einzelner Klassen betreffen, in die „rote Mappe“ geheftet oder ins
Aufgabenheft geschrieben.
Elternsprechtage
:
Im November und im
Februar/März eines jeden Schuljahres lädt die Schule zu Elternsprechtagen
ein. Hier haben Sie die Gelegenheit, mit den einzelnen Lehrkräften ihres
Kindes zu sprechen. Wir haben an unserer Schule die Regelung, dass wir
jeweils 2 Termine anbieten, einen mit der Klassenlehrkraft und einen mit den
Fachlehrkräften.
Die genauen Termine für die Elternsprechtage
erhalten Sie auf dem Jahresterminplan im
e
Aufgabenheft, den Sie am Anfang eines jeden Schulhalbjahres
bekommen.
Elternvertreter
:
Alle 2 Jahre
wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie
eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden
den Schulelternrat ( NSchG §§ 90, 91 ).
Außerdem benennt
jede Klassenelternschaft 3 Vertreter/ Vertreterinnen für die
Klassenkonferenz
( Zeugniskonferenz ).
Elternvertreter
können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes sein.
Englisch :
In den 3. und 4. Klassen werden im
Rahmen des frühen Fremdsprachenlernens je 2 Wochenstunden Englisch
unterrichtet. In Klasse 4 erfolgt eine Benotung, die jedoch nicht für die
Versetzung entscheidend ist. Eine Information über Inhalte und Ziele des
Englischunterrichts erhalten Sie auf dem ersten Elternabend in der 3.
Klasse.
Entschuldigung :
Ist ein Kind krank oder kann aus einem anderen Grund
nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Fehlen zu
entschuldigen. Dieses muss entweder telefonisch oder schriftlich umgehend
geschehen. Bei Erkrankungen, die länger als drei Tage andauern, muss eine
schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Der Schulleiter kann die
Vorlage eines Attestes verlangen.
Erlasse :
Sie
möchten sich selbst ein Bild über die gesetzlichen Bestimmungen machen ?
Viele Informationen finden Sie z. B. auf der Homepage des Kultusministeriums
(www.mk.niedersachsen.de), auf dem Niedersächsischen Bildungsserver
(www.nibis.de)
oder unter
www.schure.de
(Schule und Recht in Niedersachsen).
Erstunterricht :
In den ersten beiden Schuljahren sind
die einzelnen Fächer in der Stundentafel als Erstunterricht zusammengefasst
(1. Klasse 20 Stunden, 2. Klasse 22 Stunden in der Woche). In diesen beiden
Jahrgängen erhalten die Kinder noch kein Notenzeugnis. An unserer Schule
haben wir die Regelung, dass die Stunden der Klassenlehrkraft (in aller
Regel Deutsch und Sachunterricht) im Stundenplan als Erstunterricht
ausgewiesen sind (Abkürzung : EU). Für die Stunden der anderen Lehrkräfte
werden die entsprechenden Fächer aufgeführt (z.B. Mathe, Musik, Sport).
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Ferienzeiten in den Schuljahren
2010/2011 bis 2014/ 2015 :
Die Ferienzeiten und alle anderen wichtigen Termine
erhalten Sie am Anfang eines jeden Schuljahres auf einem Jahresplaner.
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Schuljahr 2011 – 2012*) |
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Sommerferien |
Do. 07.07.2011 – Mi. 17.08.2011 |
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Herbstferien |
Mo. 17.10.2011 – Fr. 28.10.2011 |
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Weihnachtsferien |
Fr. 23.12.2011 – Mi. 04.01.2012 |
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Halbjahresferien |
Mo. 30.01.2012 – Di.
31.01.2012 |
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Osterferien |
Mo. 26.03.2012 – Mi. 11.04.2012 |
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Tag vor dem 1. Mai |
Mo. 30.04.2012 |
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Tag nach Himmelfahrt |
Fr.
18.05.2012 |
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Pfingstferien |
Di. 29.05.2012 |
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Schuljahr 2012 – 2013*) |
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Sommerferien |
Mo. 23.07.2012 – Fr. 31.08.2012 |
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Herbstferien |
Mo. 22.10.2012 – Fr. 02.11.2012 |
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Weihnachtsferien |
Mo. 24.12.2012 – Fr. 04.01.2013 |
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Halbjahresferien |
Mo. 31.01.2012 – Di.
01.02.2013 |
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Osterferien |
Mo. 18.03.2013 – Di. 02.04.2013 |
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Tag nach Himmelfahrt |
Fr.
10.05.2013 |
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Pfingstferien |
Di. 21.05.2013 |
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Schuljahr 2013 – 2014*) |
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Sommerferien |
Do. 27.06. 2013 – Mi. 07.08. 2013 |
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Herbstferien |
Fr. 04.10. 2013 – Fr. 18. 10. 2013 |
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Weihnachtsferien |
Mo. 23.12. 2013 – Fr. 03.01. 2014 |
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Halbjahresferien |
Mo. 30.01.2014 – Di.
31.01.2014 |
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Osterferien |
Do. 03.04. 2014 – Di. 22.04. 2014 |
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Tag nach dem 1. Mai |
Fr.02.05.2014 |
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Tag nach Himmelfahrt |
Fr.
30.05.2014 |
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Pfingstferien |
Di. 10.06.2014 |
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Schuljahr 2014 – 2015*) |
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Sommerferien |
Do. 31. 07. 2014 – Mi. 10.09. 2014 |
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Herbstferien |
Mo. 27.10. 2014 – Fr. 07. 11. 2014 |
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Weihnachtsferien |
Mo. 22.12. 2014 – Fr. 05.01. 2015 |
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Halbjahresferien |
Mo. 02.02.2015 – Di.
03.02.2015 |
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Osterferien |
Do. 25.03. 2015 – Di. 10.04. 2015 |
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Tag nach Himmelfahrt |
Fr.
15.05.2015 |
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Pfingstferien |
Di. 26.05.2015 |
*) Die Angaben erfolgen
jeweils ohne Gewähr. Der Unterricht endet bei Ausgabe von Zeugnissen nach
der 3. Stunde
(letzter Schultag vor den Sommerferien, Ausgabe der
Halbjahreszeugnisse im Januar).
Fachlehrkräfte :
An unserer Schule
unterscheiden wir bei der Einteilung der Stunden in Klassenlehrerstunden und
Fachlehrerstunden. Die Kinder werden an unserer Schule bereits in der 1.
Klasse von mehreren Lehrkräften unterrichtet. Dabei ist es Prinzip, dass der
Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik immer von 2 verschiedenen
Lehrkräften erteilt wird.
Fahrrad :
Sollte ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen,
ist es die Pflicht der Eltern, für die Verkehrssicherheit des Fahrrades zu
sorgen. Die Schule führt regelmäßig Fahrradkontrollen durch. Nicht
verkehrssichere Fahrräder werden in der Schule eingeschlossen und die
Erziehungsberechtigten werden davon umgehend in Kenntnis gesetzt. Denken Sie
auch bitte daran, ihr Kind nur mit Helm fahren zu lassen.
Feste :
Alle 2 Jahre feiern wir in unserer
Schule ein Schulfest. Im März 2010 fand das letzte Schulfest zum Thema
„Kunst und Handwerk“ statt. Das nächste Schulfest wird 2012 stattfinden.
Flöten :
Für Kinder ab der 2. Klasse wird
zusätzlich zum Musikunterricht 1 Stunde wöchentlich Flötenunterricht
angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt im Anschluss an den
Unterricht.
Förderunterricht
:
Ziel des Förderunterrichts ist es, Lernproblemen
vorzubeugen oder Schwierigkeiten möglichst zu beseitigen. Es werden an
unserer Schule Fördermaßnahmen durchgeführt für Kinder, die Schwierigkeiten
beim Erlernen des Lesens, des Schreibens und in der Mathematik haben. Die
Anzahl der Förderstunden ist von der Versorgung mit Lehrerstunden abhängig .
Im ersten
Schuljahr kann sich die Förderung auch auf das Training der Konzentration
und anderer Lernvoraussetzungen beziehen.
Der
Förderunterricht kann entweder parallel zu den Unterrichtsstunden
(durch eine
Doppelbesetzung) oder am Ende des Schulvormittags liegen.
Die Teilnahme am
Förderunterricht ist für die entsprechenden Kinder Pflicht.
Förderverein
e:
Im Jahr 2002 haben
Eltern einen Förderverein gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die
Arbeit der Schule ideell und finanziell zu unterstützen. Engagierte Mütter
und Väter haben in den letzten Jahren schon vieles für die Kinder bewegt:
die jährliche School’s out Party, die Ausrichtung von Spielenachmittagen,
die Bewirtung beim Drebberlauf, die Anschaffung von Spielkisten mit
Pausenspielen, von Spielgeräten und Unterrichtsmedien, die Anschaffung von
Schultrikots, die finanzielle Unterstützung bei der Neugestaltung des
Schulhofes u.s.w.
Werden auch Sie
Mitglied im Schulverein unserer Schule!
Ein
Eintrittsformular ist jedem Aufgabenheft beigefügt
und
kann als
PDF-Datei auf
den Computer heruntergeladen werden.
Frühstück :
Nach der 2.
Schulstunde wird zu Beginn der großen Pause entweder gemeinsam im
Klassenraum oder auf dem Pausenhof gefrühstückt. Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes
möglichst vollwertig ( Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse ) ist. Vermeiden Sie
es, Ihrem Kind gesüßte „Pausensnacks“ und dergleichen mitzugeben.
Getränke braucht
Ihr Kind nicht mitzubringen (e
Wasser
) .
Denken Sie vor
Schulbeginn daran, dass zu einem guten Schulstart ein kleines Frühstück zu
Haus gehört !
Fundsachen :
Es ist schon
erstaunlich, was im Laufe eines Schuljahres alles in der Schule vergessen
wird.
Im Eingangsbereich
steht eine Kiste für Fundsachen, die regelmäßig in eine große Kiste in der
Sporthalle umgefüllt wird. Zu den beiden Elternsprechtagen wird die große
Fundkiste in der Pausenhalle aufgestellt. Die Sachen, für die sich kein
Eigentümer findet, werden danach von Herrn Meyer entsorgt.
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Garage :
Die Kinder haben während der Spielpausen die
Möglichkeit, aus der Garage auf dem Schulhof Spielgeräte zu entleihen.
Außerdem befinden sich in der Garage schuleigene Fahrräder zur Nutzung für
Verkehrsübungen. Im laufenden Schuljahr übernehmen Kinder der 4. Klassen die
Ausgabe der Spielgeräte und sind für die Ordnung in der Garage zuständig.
Gesamtkonferenz
:
In der
Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der
Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Mitglieder
der Gesamtkonferenz an unserer Schule sind alle Lehrkräfte, die päd.
Mitarbeiterinnen sowie 4 gewählte Vertreter/ Vertreterinnen aus der
Schulelternschaft.
Die
Gesamtkonferenz
entscheidet über
das
Schulprogramm
die Schulordnung
die Geschäfts-
und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse
Grundsätze für
a)
Leistungsbewertung und Beurteilung
b)
Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung
( § 34 des
Niedersächsischen Schulgesetzes )
Gitarrenunterricht :
Wir bieten an
unserer Schule in Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule wöchentlich 1
Stunde Gitarrenunterricht während der Schulzeit an. An diesem Unterricht
können Kinder ab dem 2. Schuljahr teilnehmen.
Nähere
Informationen hierüber erhalten Sie vom Schulleiter.
Glatteis :
Bei extremen
Witterungsverhältnissen (Glatteis, etc.) entscheidet die Bezirksregierung,
ob der Unterricht ausfällt. Unterrichtsausfall in den entsprechenden
Regionen wird jeweils im Radio bekannt gegeben. Unabhängig davon können
Eltern ihre Kinder bei Gefahr auch dann für einen Tag zu Hause behalten,
wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
In jedem Fall
gilt die Regelung:
Eltern, die berufstätig sind und keine Möglichkeit haben ihre Kinder
betreuen zu lassen, können ihr Kind in die Schule bringen. Es sind immer
Lehrkräfte in der Schule.
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Hausaufgaben :
Hausaufgaben
sind zum Üben und Vertiefen des Gelernten gedacht. Das bedeutet, dass die
Kinder ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe
erledigen können sollten. Denken Sie bitte immer daran: Sie sind keine
Hilfslehrer. Setzen Sie sich mit der Lehrkraft in Verbindung, wenn Ihr Kind
häufig Probleme mit den Hausaufgaben hat.
Das Thema
„Hausaufgaben“ sollte regelmäßig auf Elternabenden thematisiert werden.
Hausaufgaben
sollten der Belastbarkeit der Schüler und Schülerinnen angepasst sein: Im 1.
und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell
arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht
mehr als 60 Minuten betragen.
Hausaufgaben von
Freitag zum Montag sind ebenso unzulässig wie Hausaufgaben über die
Ferienzeiten.
Hausmeister :
Unser Hausmeister heißt Herr Meyer. Er ist sowohl
für die Kinder als auch für die Eltern Ansprechpartner für alle
Angelegenheiten, die das Schulgebäude bzw. die Außenanlagen betreffen. Herr
Meyer ist in aller Regel vor Schulbeginn und während der Großen Hofpause in
seinem Arbeitszimmer im Eingangsbereich erreichbar.
Hausschuhe :
Die Kinder
wechseln vor Unterrichtsbeginn ihre Straßenschuhe und ziehen eigene
Hausschuhe an, die vor jedem Klassenraum abgestellt sind. Diese werden
während des Schulvormittags in den Klassenräumen und im Schulgebäude
getragen.
Hitzefrei :
An unserer
Verlässlichen Grundschule gibt es grundsätzlich kein „hitzefrei“, da sich
die Eltern auf die im Stundenplan aufgeführten Schulschlusszeiten verlassen
können müssen.
Selbstverständlich nehmen wir bei hohen Temperaturen Rücksicht auf die
verminderte Leistungsbereitschaft der Kinder.
Hofdienst :
Jede Woche haben
abwechselnd Kinder einer 3. oder 4. Klasse die Aufgabe, in den Pausen die
Abfälle vom Schulhof zu sammeln, die andere Kinder und Jugendliche nach der Schule am
Nachmittag dort „zurücklassen“.
Homepage :
Auf der Internetseite www.gs-drebber.de
finden Sie nicht nur wichtige Informationen unserer Grundschule, sondern
auch eine Vielzahl von Bildern zu den verschiedensten schulischen
Ereignissen.
Es lohnt sich, die Seite regelmäßig zu besuchen!
Informationen :
Alle wichtigen
Mitteilungen seitens der Schule erhalten Sie in schriftlicher Form. Die
Eltern-Infos werden von den Klassenlehrkräften ausgeteilt und von den
Kindern in die „rote Mappe“ geheftet.
Außerdem werden wichtige Informationen, die Kinder einzelner Klassen
betreffen, in die „rote Mappe“ geheftet oder ins Aufgabenheft geschrieben.
Sollten Sie
dennoch das Gefühl haben, über wichtige schulische Angelegenheiten nicht
(hinreichend) informiert zu werden, wenden Sie sich bitte an die
Klassenlehrkraft oder an den
Schulleiter.
Joghurt :
Joghurt schmeckt zwar
lecker, Ihr Kind sollte ihn aber nicht mit zur Schule bringen. Die Becher
zerplatzen leicht und verschmieren Tornister und Arbeitsmittel.
Klassenarbeiten
:
Im 1. und 2.
Schuljahr
werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kurze Lernkontrollen dienen der
individuellen Dokumentation der Lernentwicklung und werden nicht benotet.
Im 3. und im 4.
Schuljahr
werden in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Arbeiten geschrieben, die
zensiert werden. Die Anzahl ist von den Fachkonferenzen festgelegt worden.
Außerdem können schriftliche Lern(ziel)kontrollen einen Überblick über den
individuellen Lernstand der Kinder geben. Diese Übungen werden nicht
benotet.
Klassenarbeiten
werden mindestens 1 Woche vorher angekündigt.
Alle weiteren
Informationen hierüber erhalten Sie von der Klassenlehrkraft oder von den
Fachlehrkräften.
Klassenfahrten (
Ausflüge ) :
Zu den
besonderen Erlebnissen zählen die Klassenfahrten. Während in den ersten
beiden Klassen meist nur eintägige Ausflüge unternommen werden (z. B. :
Tierpark Ströhen, Zoo Osnabrück, Freizeitpark Thüle ), können ab Klasse 3
mehrtägige Fahrten ( bis zu 4 Übernachtungen) durchgeführt werden. Die
Informationen über geplante Klassenausflüge und –fahrten erhalten Sie
rechtzeitig von der Klassenlehrkraft.
Klassenkasse :
Es ist jeder
Klassenlehrkraft freigestellt, eine Klassenkasse zu führen.
Die Einzelheiten hierzu werden auf den Elternabenden
besprochen.
Klassenlehrerin/
Klassenlehrer :
Die Klassenlehrkräfte sind erste Absprechpartner
sowohl für Sie als auch für die Kinder. An unserer Schule führt eine
Lehrkraft die Klasse durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse. Ein Wechsel
der Klassenlehrkraft findet nur aufgrund besonderer Situationen statt.
Klassenregeln :
Die Klassenlehrkraft stellt zusammen mit den Kindern
Verhaltensregeln auf, die von allen Kindern innerhalb des Klassenraumes
eingehalten werden müssen. Die Klassenregeln werden regelmäßig im Unterricht
besprochen. Eine schriftliche Auflistung und ein Aushang der Regeln im
Klassenraum sind sinnvoll.
Kleidung :
Die
Schulkleidung sollte grundsätzlich zweckmäßig und strapazierfähig sein.
Wichtig ist, dass Ihr Kind die eigene Kleidung kennt ( „Wem gehört die
Jacke am Kleiderhaken?“ „Wessen Schuhe liegen im Umkleideraum?“) und
schon zu Beginn der Schulzeit eine Schleife binden kann (e
Fundsachen
).
Kollegium :
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Herr Lämpel
gehört nicht dazu !
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Im Schuljahr 2010 / 2011
unterrichten insgesamt 12 Lehrkräfte an unserer Schule :
Frau Pilgrim (Klassenlehrerin 1a), Frau Schillig (Klassenlehrerin 1b), Frau
Brandt (Klassenlehrerin 2a), Herr Schmidt (Klassenlehrer 2b), Herr Flügge
(Klassenlehrer 3a), Frau Weiß (Klassenlehrerin 3b), Frau Schlarmann
(Klassenlehrerin 4a), Frau Daniels (Klassenlehrerin 4b), Frau
Meyer-Scheunemann, Frau Tabke, Frau Gelsing (Lehramtsanwärterin bis April
2011).
Hinzu kommen die pädagogischen Mitarbeiterinnen Frau Flügge, Frau Logemann,
Frau Sokolowski, die Schulsekretärin Frau Knake und der Hausmeister Herr
Meyer.
Ein aktuelles Kollegiumsfoto hängt im Eingangsbereich der Schule.
Konferenzen :
In der Schule
finden regelmäßig folgende Konferenzen in unterschiedlicher Besetzung statt:
Gesamtkonferenz,
Sitzung des Schulvorstandes, Fachkonferenz, Zeugniskonferenz, Konferenz zur
Schullaufbahnempfehlung
Kopfläuse :
Der Befall durch
Kopfläuse gilt laut Infektionsschutzgesetz nicht als Krankheit. Ebenso sind
sie kein Zeichen mangelnder Hygiene oder Sauberkeit.
Im Kindergarten
und in der Grundschule werden erfahrungsgemäß Kinder häufiger von Läusen
befallen. Die Übertragung erfolgt durch dichten Kopfkontakt oder durch
Kleidungsstücke, die nebeneinander hängen (Jacken, Anoraks, Mützen).
Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu
tragen, dass die Kinder ohne Nissen bzw. Läuse das Schulgebäude betreten.
Sollte ein Befall vorliegen, muss die Schule davon in Kenntnis gesetzt
werden. Die Kinder bleiben zu Hause, bis eine entsprechende ärztliche
Bescheinung vorliegt. Daraus muss hervorgehen, dass das betroffene Kind ohne
Läusebefall ist und es somit die Schule besuchen darf.
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Leitbild der
GS Drebber :
Jede
Schule ist gehalten, ein Schulprogramm aufzustellen. Dieses soll Informationen über das Leben und Lernen in der Schule geben und die Arbeit
in der Schule transparenter machen.
Unser
Leitbild vereint die Punkte, die uns Lehrern wichtig sind und an denen Sie
unsere Arbeit bewerten können.
Ø
An
unserer Schule fühlen wir uns wohl.
Ø
Unsere
Schule gestalten wir gemeinsam.
Ø
Wir
nehmen jeden an und üben Toleranz im Umgang miteinander.
Ø
Wir
tragen Verantwortung füreinander.
Ø
Schüler, Eltern und Lehrer vereinbaren Regeln, für deren Einhaltung alle
mitverantwortlich sind.
Ø
Wir
lernen gemeinsam miteinander und voneinander.
Ø
Eine Öffnung des
Unterrichts und der Schule sehen wir als Bereicherung.
Ø
Wir
erziehen die Schüler zur Selbstständigkeit und zum selbstständigen Lernen.
Leseförderung :
An unserer
Grundschule nutzen wir ab der 2. Klasse das Internet-Programm „Antolin“. Die
Kinder können auf der Internetseite www.antolin.de Fragen zu Büchern, die
sie gelesen haben, beantworten. So können die Kinder selbst, aber auch die
Lehrkräfte und die Eltern erkennen, ob sie den Inhalt eines Buches
verstanden haben. Die Lehrkräfte erhalten auf diesem Weg eine zusätzliche
Information zur Lesekompetenz jedes einzelnen Kindes.
Linkshändigkeit :
Untersuchungen haben ergeben, dass
Linkshänder genau die gleichen schulischen Leistungen erbringen können wie
Rechtshänder. Das Umerziehen auf die rechte Hand kann schädlich sein. Es
gibt oft Fälle, bei denen nicht ganz klar ist, welche Hand dominiert. Dies
kann man aber durch Tests erfahren. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik
haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft.
Mobilität :
Bis vor einigen
Jahren war die Verkehrserziehung ein durchgängiges Thema im Sachunterricht
aller 4 Jahrgänge .
Dieses ist im
Jahr 2002 dahingehend geändert worden, dass der umfassende Themenbereich der
Verkehrserziehung nunmehr auch im Deutschunterricht, im Sport und im Fach
Kunst thematisiert wird
(Curriculum Mobilität).
Zielsetzung ist
selbstverständlich nach wie vor, alle Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmern
zu machen.
Mundhygiene :
Regelmäßige
Gäste an unserer Schule sind Mitarbeiterinnen des “Aktionskreises
Mundhygiene”, die den Kindern alles Wissenswerte zum richtigen Zähneputzen
erklären.
Außerdem
erhalten die Kinder jedes Jahr eine Zahnarztkarte, um den Besuch beim
Zahnarzt zu dokumentieren. Die Klassen erhalten als Anerkennung Geldbeträge
für die Klassenkasse. Dazu müssen jedoch möglichst alle Kinder einer
Klasse beim Zahnarzt gewesen sein.
Müll vermeiden :
Geben Sie Ihrem Kind das Frühstück
möglichst in Mehrwegverpackungen (Brotdosen) mit.
Notausgänge :
e
Alarmplan
Offene
Ganztagsgrundschule :
Mit Beginn des
Schuljahres 2010/2011 stellen wir uns einer neuen Herausforderung, die
Grundschule Drebber wird eine offene Ganztagsgrundschule. Eltern haben die
Möglichkeit, ihr Kind im Anschluss an den Schulvormittag für eine Betreuung
am Nachmittag anzumelden.
Diese Betreuung findet an drei Tagen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) bis
15.30 Uhr statt. Im Rahmen der Betreuung werden ein kostenpflichtiges
Mittagessen, die Hausaufgabenbetreuung sowie verschiedene Nachmittags–AGs
angeboten.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf den Elternabenden oder direkt beim
Schulleiter.
Ordnung
:
Ordnung
gehört zu unserem Schulalltag dazu. Wer Kindern keine Grenzen aufzeigt, sie
nicht an die Einhaltung von Regeln gewöhnt, gibt ihnen keinen verlässlichen
Ordnungsrahmen.
So gibt
es an unserer Schule eine
e
Schulordnung
und
e
Klassenregeln.
Bei
Nichteinhaltung steht der Schule ein Maßnahmenkatalog von Erziehungsmitteln
und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung.
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Parken :
Sie bringen
manchmal Ihr Kind mit dem Auto zur Schule oder holen es mit dem Auto ab?
Dann
haben wir eine ganz dringende Bitte an Sie: Fahren Sie bitte nicht in die Parkbuchten
vor dem Schulgebäude oder halten nicht unmittelbar vor dem Schulhof. Wir
Lehrkräfte beobachten leider immer wieder, dass hierdurch unnötige
Gefährdungen für Ihre Kinder und andere Verkehrsteilnehmer entstehen.
Für die Zeit von 7.20 Uhr bis 7.45 Uhr gilt:
-
Nutzen sie die Parkbuchten vor der Sporthalle. Ihr Kind kann auf dem Fußweg
den Schulhof erreichen.
-
Fahren Sie in die Bushaltebucht. Benutzen Sie die Haltebucht nur kurzzeitig
und entfernen Sie sich nicht vom Auto!
Nach
Schulschluss (besonders nach der 4. und 5. Stunde) gilt:
- Halten oder parken Sie nicht in der
Bushaltebucht!
Das Halten auf der Sportplatzseite ist
verboten !
Lassen Sie Ihr Kind auf gar keinen Fall auf der
Sportplatzseite ein- bzw. aussteigen!
(e
Schulwegeplan)
Pädagogische
Mitarbeiterinnen :
In diesem Schuljahr
sind an unserer Schule 3 pädagogische Mitarbeiterinnen beschäftigt (Frau
Logemann, Frau Sokolowski, Frau Flügge).
Die Hauptaufgabe
der päd. Mitarbeiterinnen besteht in dem Einsatz der unterrichtsergänzenden
Angebote (Betreuungsstunden) im 1. und 2. Schuljahr. Darüber hinaus können
sie für die Beaufsichtigung/Betreuung einer Lerngruppe bei einem
kurzfristigen Ausfall einer Lehrkraft sowie als Unterstützung einer
Lehrkraft im Unterricht eingesetzt werden.
Pausen :
Das Schönste an
der Schule sind die Pausen. Wir haben 2 Hofpausen festgelegt: Neben einer
großen Hofpause nach der 2. Schulstunde (25 Minuten) gibt es nach der 4.
Stunde eine 15 Minuten - Hofpause.
Zwischen der 1.
Stunde und der 2. Stunde und zwischen der 3. Stunde und 4. Stunde gibt es
jeweils eine 5-minütige Pause.
Darüber hinaus
kann jede unterrichtende Lehrkraft den Kindern eine Pause einräumen, wenn
das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung und Erholung zu erkennen ist.
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Rad fahren /
Radfahrer :
Kinder bekommen heute in aller Regel schon recht
früh ein Fahrrad und können meist schon nach kurzer Zeit geschickt damit
umgehen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Kinder, auch bereits
Erstklässler, mit dem Fahrrad zur Schule kommen bzw. mit dem Fahrrad zur
Bushaltestelle fahren.
Dies bedeutet
aber noch lange nicht, dass Kinder mit dem Fahrrad auch am Straßenverkehr
teilnehmen sollten. Der Gesetzgeber hat für junge Radfahrer eine besondere
Regelung erlassen: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem
Fußweg fahren. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Fußweg nutzen, unabhängig
davon, ob ein Radweg vorhanden ist.
An Einmündungen
oder Kreuzungen müssen die Kinder dann auf jeden Fall absteigen und zu Fuß
über die Straße gehen.
Grundvoraussetzung für die Verkehrsteilnahme als Radfahrer ist die
technische Fertigkeit, ein Rad sicher zu bewegen, gute Regelkenntnis und
eine gewisse Verkehrserfahrung. Selbstverständlich muss das Fahrrad in einem
ordnungsgemäßen Zustand sein und vor allen Dingen der Größe des Kindes
entsprechen. Der Helm sollte zum Schutz vor Kopfverletzungen immer getragen
werden.
Die
Erziehungsberechtigten erhalten zu Schulbeginn eine Erklärung zur
Verkehrssicherheit. Diese Erklärung sollte bei allen Kindern, die mit
dem Fahrrad zur Schule kommen, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben
in der Schule vorliegen .
Radfahrgeschicklichkeitsübung:
Unter dem Motto „Mit Sicherheit ans Ziel“ veranstalten wir einmal im Jahr
während des Schulvormittags für alle Kinder auf dem Schulhof einen
Wettbewerb. Die Kinder müssen einen Geschicklichkeitsparcours durchfahren
und dabei zeigen, wie sicher sie ihr Fahrrad beherrschen.
Radfahrprüfung :
Die Kinder der
3. Klassen führen im Frühjahr eine Radfahrprüfung durch. Neben einer
theoretischen Unterweisung der wichtigsten Verkehrsregeln müssen die Kinder
nach entsprechender Vorbereitung allein auf einer vorgegebenen Strecke durch
das Dorf fahren. Dabei wird an verschiedenen Stationen ihre Sicherheit im
Straßenverkehr überprüft.
(e
Mobilität
)
Regeln :
Jede Gemeinschaft
funktioniert nur, wenn die aufgestellten Regeln eingehalten werden. Unsere
Schulordnung ist für alle Kinder bindend und wird regelmäßig in den Klassen
besprochen (e
Schulordnung).
Zudem werden in den einzelnen Klassen am Anfang eines jeden Schuljahres
Regeln besprochen, die innerhalb der Klasse bzw. des Klassenraumes gelten
(e
Klassenregeln
).
Bei Überschreitungen von Regeln müssen
die Kinder mit Konsequenzen rechnen. Diese sollten wenn irgend möglich einen
Bezug zum Fehlverhalten haben.
Rektor :
Seit 1994 Axel
Flügge
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Sauberkeit :
Selbstverständlich muss es unser aller Bestreben sein, im Schulgebäude und
in der gesamten Schulanlage auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Nicht
immer gelingt es allen Kindern, Ermahnungen und „Strafen“ (e
Regeln )
seitens der
Lehrkräfte sind die Folgen.
Schulbeginn :
Die 1. Stunde beginnt um 7.45 Uhr. Ab 7.30 Uhr
können die Kinder das Schulgebäude betreten, um 7.40 Uhr sollten alle Kinder
im Klassenraum sein. Vor Schulbeginn führen Lehrkräfte im Gebäude Aufsicht.
Schulbücher :
Zum Ende eines jeden
Schuljahres erhalten die Kinder eine Liste mit den Unterrichtsmitteln, die
im nächsten Schuljahr benötigt werden. Beachten Sie bitte auch die
Regelungen zum
Ausleihverfahren für Schulbücher.
Schullaufbahnempfehlung :
Am Ende des
vierten Schuljahres gibt die Klassenkonferenz eine Empfehlung über die
weitere Schullaufbahn Ihres Kindes ab.
Zu Beginn der 4.
Klasse (vor den Herbstferien) erhalten die Eltern in einer Veranstaltung
Informationen über die Kriterien und über das Verfahren zur Erstellung der
Schullaufbahnempfehlung. Außerdem stellen Vertreter der weiterführenden
Schulformen den Bildungsauftrag und die Leistungsanforderungen und
Arbeitsweisen vor.
Zudem erhalten
alle Erziehungsberechtigten rechtzeitig Gelegenheit, sich mit den
Lehrkräften zu beraten.
Schulordnung :
Unsere Schulordnung regelt das tägliche Miteinander
und wird in jedem Jahr in den einzelnen Klassen besprochen. Die Schulordnung
ist auf der letzten Seite des Aufgabenheftes abgedruckt und sollte von Ihnen
zur Kenntnis genommen und unterschrieben werden.
- Schulordnung als
PDF-Datei anzeigen
Schulranzen (
Tornister) :
Neben den
Sicherheitseigenschaften eines Tornisters ( vergl. : Stiftung Warentest
–Tipps zum Ranzenkauf) ist natürlich das Gewicht von großer Bedeutung.
Leider ist der Ranzen vieler Kinder oft zu schwer. Als Faustregel gilt: Der
Tornister mit Inhalt sollte 10% bis max. 15% des Körpergewichtes des Kindes
betragen.
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Ihr Kind sollte
nur die Sachen mitnehmen, die es tatsächlich nach Plan für den
Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind in
regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt.
(e
Arbeitsmaterialien). |
Schulvorstand :
Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 gibt es ein neues
zentrales Entscheidungsgremium an unserer Schule, den Schulvorstand. Dieser
besteht aus dem Schulleiter, drei gewählten Vertretern der Lehrerschaft und
4 gewählten Elternvertretern. Wichtigstes Ziel ist die Qualitätsentwicklung
und Qualitätssicherung an unserer Schule. Dieses geschieht durch regelmäßige
Überprüfungen des schuleigenen Programms. Die weiteren Kompetenzen sind im
Niedersächsischen Schulgesetz ( § 38a Abs. 3 ) aufgeführt.
Schulwegeplan :
Der Schulwegeplan der Grundschule Drebber gibt eine
Empfehlung für den derzeit sichersten Schulweg, den Eltern mit ihren
Kindern üben sollten und der in der Schule mit der Klassenlehrkraft und/oder
im Fach Sachunterricht einmal im Jahr besprochen wird. Dieser Weg muss nicht
unbedingt der kürzeste sein. Um Gefahrenpunkte zu vermeiden, können kleine
Umwege ratsam und nötig sein .
Der
Schulwegeplan ist für alle Grundschüler gedacht, sowohl für die
Fahrradfahrer, die Buskinder als auch für die Kinder, die zu Fuß zur Schule
kommen oder mit dem PKW zur Schule gefahren werden. In einer Karte, die den
Einzugsbereich der Schule zeigt, sind die Wege dargestellt, die am
sichersten sind. Besondere Gefahrenbereiche und empfehlenswerte
Überquerungsstellen sind gesondert ausgewiesen. Zu diesem Einzugsbereich
zählt auch die nähere Umgebung der einzelnen Bushaltestellen.
Der
Schulwegeplan ist in der Schule einzusehen und wird auf Elternabenden mit
Ihnen besprochen.
Selbstständigkeit :
"Überbehütete
Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder."
Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu
denken geben. Die Erziehung zur Selbstständigkeit muss ein wichtiges Ziel
all derer sein, die die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten. Kinder sollen
baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre
Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das
Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten den Weg
auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude allein gehen. Wir freuen
uns, wenn Sie als Eltern unsere Bemühungen hierbei unterstützen.
Sekretariat :
Das Sekretariat
ist am Montag, am Mittwoch und am Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00
Uhr besetzt. Unsere Sekretärin Frau Knake ist telefonisch unter der Nummer
05445 / 580 zu erreichen.
Während der
Pausenzeiten ist unsere Sekretärin in der Gemeindebücherei, da sie den
Büchertausch organisiert.
Schreibschrift :
Die
Schreibschrift an unserer Grundschule ist die Vereinfachte
Ausgangsschrift.
Sport / Schwimmen :
Der Sport- und
Schwimmunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen
Gründen ist ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Sollte
Ihr Kind länger als drei Monate vom Sport- bzw. Schwimmunterricht befreit
werden müssen, ist die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes notwendig.
Der Sport findet
in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz des TSV Drebber statt. Sportschuhe
dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine
abriebfeste Sohle verfügen. Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht am
Sportunterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung
von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen.
In der 4. Klasse
erhalten die Kinder während des Schulvormittags einmal wöchentlich
Schwimmunterricht im Diepholzer Hallenbad. Kinder, die nicht am Sport- und
Schwimmunterricht teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht (ggfs.
Betreuung in der Schule).
Sportabzeichen :
Im Rahmen des
Sportunterrichts bieten wir allen Kindern ab 7 Jahren die Möglichkeit, das
Jugendsportabzeichen zu erwerben. Voraussetzung sind entsprechende
Leistungen im 50-m Lauf, im 800-m Lauf, im Weitsprung und im
Schlagballweitwurf. Außerdem müssen die Kinder eine Strecke von 50 m in
beliebiger Zeit schwimmen.
Sportfest :
In jedem Jahr findet vor den
Sommerferien ein Sportfest statt. An diesem Vormittag tauschen die Kinder
die Schulbank mit dem Sportplatz. Alle Kinder messen sich im Weitsprung,
Schlagballweitwurf und im 50-Meter Lauf. Zusätzlich finden in den einzelnen Jahrgängen
Lauf- und Spaßstaffeln statt.
Sprechzeiten der
Lehrkräfte :
Wir
haben an unserer Schule neben den
e
Elternsprechtagen
keine
festgelegten Sprechzeiten.
Selbstverständlich können Sie eine Lehrkraft zu jeder Zeit um einen
Gesprächstermin bitten. Oft ist
die Pause dafür nicht gut geeignet und vielfach auch zu kurz. Bei einem
verabredeten Gesprächstermin kann sich eine Lehrkraft genügend Zeit für Sie
lassen und ist viel besser auf Ihr Anliegen konzentriert.
Bei Problemen
oder dringlichen Fragen können Sie auch bei einer Lehrkraft anrufen. Bitte
bedenken Sie dabei, nicht unbedingt abends um 20.00 Uhr oder am Wochenende anzurufen. Wir finden das
Gespräch mit Ihnen
wichtig – Lehrkräfte brauchen aber auch Ihre Freizeit.
Stundenplan :
Zu Beginn des
Schuljahres erhält Ihr Kind den Stundenplan, der in der Regel für das ganze
Schuljahr Gültigkeit hat.
Änderungen, die unumgänglich sind,
werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
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Telefonkette :
In vielen
Klassen hat sich das Aufstellen einer Telefonkette bewährt. Hier rufen nach
einer festgesetzten Reihenfolge Eltern einander an, um schnell eine wichtige
Information an alle Eltern weiterzugeben.
Es ist sinnvoll,
auf dem ersten Elternabend in der 1. Klasse diese Möglichkeit der
Kommunikation zu erörtern und gegebenenfalls einzurichten.
Es ist auf
diesem Elternabend ebenfalls sinnvoll, mit der Klassenlehrkraft über die
Möglichkeit des telefonischen Kontakts zu sprechen (e
Sprechzeiten der Lehrkräfte )
Telefonnummern :
Es kommen immer
wieder Situationen vor, bei denen wir während des Schulvormittags Kontakt
mit Ihnen aufnehmen müssen (z.B.: Krankheit, Unfall). Daher ist es wichtig,
dass in der Schule immer aktuelle Telefonnummern vorliegen, unter denen wir
Sie oder eine vertraute Person ( Oma, Opa, Verwandte, die Tagesmutter ... )
erreichen können. Melden Sie bitte Änderungen der Klassenlehrkraft oder im
Sekretariat. Notieren Sie am besten die aktuellen Telefonnummern (auch
Handynummern) in das Aufgabenheft Ihres Kindes.
Umgangsformen :
Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich
auch dadurch charakterisiert, wie respektvoll ihre Mitglieder miteinander
umgehen. Wir versuchen, den Kindern einfache Formen des Grüßens und
Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und des Helfenlassens,
des Entschuldigens im schulischen Alltag zu vermitteln (
e
Leitbild
der GS Drebber ). Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vermittlung
entsprechender Umgangsformen unterstützen.
Unfälle :
Sollte sich Ihr
Kind während des Schulvormittags verletzen, werden wir Sie nach Abwägung der
Schwere der Verletzung sofort informieren. Sollte eine Unfallmeldung nötig
sein, setzen Sie sich bitte mit unserer Sekretärin Frau Knake in Verbindung.
Sie wird alles Weitere veranlassen (e
Versicherungsschutz ).
Unterrichtszeiten :
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1 .
Stunde : |
7. 45 Uhr |
- 8. 30
Uhr |
|
2 .
Stunde : |
8. 35 Uhr |
- 9. 20
Uhr |
|
3 .
Stunde : |
9. 45 Uhr |
- 10. 30
Uhr |
|
4 .
Stunde : |
10. 35 Uhr |
- 11. 20
Uhr |
|
5 .
Stunde : |
11. 35 Uhr |
- 12. 20
Uhr |
|
6 .
Stunde : |
12. 20 Uhr |
- 13. 05
Uhr |
 |
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Vereinfachte
Ausgangsschrift :
Die Kinder in unserer Schule lernen als
Schreibschrift die Vereinfachte Ausgangsschrift. Auf einem Elternabend wird
Ihnen die Klassenlehrkraft das Wesentliche dieser Schrift erklären. Die
Einführung erfolgt in der Regel nach den Osterferien im 1. Schuljahr.
Verkehrserziehung :
Unterricht zur Verkehrserziehung findet in allen 4
Jahrgängen statt
e Mobilität.
Versetzung :
Am
Ende der ersten Klasse findet keine Versetzung statt; die Kinder rücken ohne
Versetzungsbeschluss in den nächst höheren Jahrgang auf, wenn kein Antrag
auf freiwilliges Wiederholen vorliegt.
In den
Schuljahrgängen 2 und 3 finden am Ende des Schuljahres Versetzungen statt.
Hier gelten folgende
Vorschriften:
Ein Kind, das am Ende des 2. Schuljahrganges über ausreichende Kompetenzen
in Deutsch und Mathematik verfügt, wird versetzt. Welche Kompetenzbereiche
in den beiden Fächern einfließen, erklärt Ihnen die Klassenlehrkraft auf
einem Elternabend.
Am Ende des 3. Schuljahrganges wird ein Kind versetzt, wenn die Leistungen
in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens mit der
Note „ausreichend“ bewertet worden sind.
Am Ende der 4.
Klasse erfolgt der Übergang in eine weiterführende Schule. Für die
Nichtversetzung gelten die gleichen Vorschriften wie im 3. Schuljahrgang.
Verlässliche
Grundschule :
Die Grundschule
Drebber ist seit dem Schuljahr 2000/ 2001 eine verlässliche Grundschule.
Das bedeutet, dass ein tägliches Schul- und Betreuungsangebot von 5
Zeitstunden gewährleistet wird und Schülerinnen und Schüler nicht vor Ablauf
der im Stundenplan festgelegten Zeit die Schule verlassen (e
Schulbeginn
und
e
Unterrichtszeiten).
Ausnahmen sind
krankheitsbedingtes Abmelden der Schülerinnen und Schüler während des
Schulvormittags sowie AG - oder Förderstunden in der 6. Stunde. Hier
erfolgt eine vorherige Information der Erziehungsberechtigten.
Kinder, die an
einem Tag nur 4 Stunden Unterricht haben, können das Betreuungsangebot
unserer Schule nutzen (e
Betreuungsstunden
) .
Versicherungsschutz :
Die Schulkinder
sind während des Unterrichts, der Pausen und aller Schulveranstaltungen
sowie auf dem direkten Schulweg versichert. Dabei ist es unerheblich,
welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst
verschuldet hat.
Nicht versichert
sind Umwege auf dem Schulweg.
Bei einem Unfall oder einem sonstigen Schaden muss sofort die Schule
benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrechtlichen Schritte
einleitet.
Wasser :
Wir haben an
unserer Schule die Vereinbarung, dass in den Klassen während der Pausen
Mineralwasser getrunken wird. In jeder Klasse werden Wasserkisten
vorgehalten, die Kinder trinken aus eigenen Bechern. Die Kostenabrechnung
erfolgt regelmäßig durch die Klassenlehrkraft.
Wir appellieren
an Sie, Ihrem Kind keine gesüßten Getränke mitzugeben!
Wanderung :
Im Wechsel mit dem
Schulfest führen wir alle 2 Jahre einen Wandertag mit allen Schülerinnen und
Schülern durch. Das Ziel für die nächste Schulwanderung ist bereits
festgelegt: Wir fahren im Frühjahr 2011 mit der ganzen Schule in den Zoo
nach Hannover. Die Kosten für diesen ganztägigen Schulausflug werden vom
Schulförderverein unserer Grundschule übernommen!
Zeugnisse :
Zum Halbjahresende
im Januar und am Ende des Schuljahres – im 1. Schuljahr nur zum
Schuljahresende – erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse.
Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren,
sondern Berichte über die erreichten Kompetenzen in den Fächern Deutsch und
Mathematik, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits– und
Sozialverhalten.
Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse Zensuren.
Zu
guter Letzt
:
danken wir für das aufmerksame Lesen und freuen uns
auf eine gute Zusammenarbeit!
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